Von: Jens Ferner
Hi, “In der Klausur hätte man darüber hinaus noch einen gewissen Begründungsaufwand betreiben müssen, warum das Kind, welches zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung (dem Unterlassen des Hinweises auf...
View ArticleVon: stephan
Hallo Jens, stimme dir zu. Ich würde das vertragsrechtlich auch über einen VzgD lösen. Der zweite Problemschwerpunkt dürfte dann bei § 823 I BGB liegen. Als Straftat (wegen § 823 II) könnte man eine...
View ArticleVon: Jens Ferner
Eben die Kausalität war mit Blick auf den §823 I BGB auch mein Problem. Ich habe inzwischen das Urteil im Volltext gelesen – was die da gemacht haben, kann ja kein Student in einer Klausur leisten. Und...
View ArticleVon: Mia
Es kommt mir sehr hypothetisch vor zu sagen, die Schwangere hätte den Test mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit gemacht, wenn der Arzt ihn ihr angeboten hätte. Im Urteil heißt es dazu nur, dass die Kammer...
View ArticleVon: christoph
@ Mia: Ich finde, das reicht ohne Probleme aus – Anscheinsbeweis, der dafür spricht, würde ich sagen.
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